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65232 Taunusstein

 

 

Regierungspräsidium Darmstadt
- Obere Naturschutzbehörde -
Wilhelminenstraße 1-3

64283 Darmstadt

 

Datum

FFH-Gebiet 5814-305 (Aartal zwischen Hahn und Bleidenstadt), Stellungnahme
im Rahmen der öffentlichen Auslegungen zur Natura-2000 Verordnung Hessen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Bürger(in) der Stadt Taunusstein. Das FFH-Gebiet berührt meine Interessen an der naturnahen Gestaltung und Entwicklung meines Wohnortes und des dortigen Lebensraumes.

Zwei Gutachter des Reg.-Präsidiums Darmstadt haben unabhängig voneinander die Schutzwürdigkeit des Aartals bestätigt.  Im Gegensatz zu den früheren Erhebungen wurde sogar der prioritäre Lebensraumtyp *91E0 (Auenwald) festgestellt. Außerdem empfehlen die Sachverständigen eine Vergrößerung der Schutzfläche. Nur so sei ein dauerhaftes Schutz des Maculinea nausithous und des Auenwaldes gewährleistet.

Sowohl die FFH-Richtlinien (FFH-RL, Richtlinie 92/43/EWG) als auch der Europäische Gerichtshof verpflichten die  Mitgliedsstaaten der EU,  alles zu tun, damit die biologische Vielfalt erhalten und gefördert wird. Im Rahmen dieser Verpflichtung müssen alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um zu verhindern,  dass die ökologischen Merkmale des Gebietes ernsthaft beeinträchtigen könnten. Erfolgt keine Vergrößerung, ist sogar mit einem Rückgang der Population des Maculinea nausithous zu rechnen.  

Zwangsläufig ist sogar eine Vergrößerung des FFH-Gebietes erforderlich. Ideal wäre es, das gesamte Aartal als Schutzgebiet auszuweisen. Die Mindestfläche des Schutzgebietes sollte jedoch alle unbebauten Flächen umfassen, die für eine Vergrößerung der Populationen geeignet sind und in denen Einzelfunde festgestellt wurden.

Das zukünftige FFH-Gebiet sollte daher folgende Abgrenzungen haben. Im Osten: Mühlfeldstraße in Taunusstein-Hahn, im Westen: Kläranlage in Taunusstein-Bleidenstadt, im Süden: Aarstraße, im Norden: Einschluss des Kotzebachtales.

Mit freundlichen Grüßen

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