Antrag

Moratorium für das Neue Hahner Zentrum

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Für das Neue Hahner Zentrum (NHZ) wird ein Moratorium beschlossen; alle Entscheidungen der Stadtverwaltung und Maßnahmen der Verwaltung zur Realisierung des Neuen Hahner Zentrums werden zurückgestellt, bis:

  • Das Einzelhandelsgutachten vorliegt
  • Die Auswirkungen aus diesem Einzelhandelsgutachten mit den Beteiligten, insbesondere dem Gewerbeverein, besprochen worden sind und gesichert ist, dass die bestehende bürgernahe Einzelhandelsstruktur in Taunusstein durch die zusätzlichen Gewerbeflächen im NHZ nicht gefährdet wird
  • Auf der Basis des Gutachtens ein Konzept zur Entwicklung des gesamten Taunussteiner Einzelhandels erarbeitet wurde
  • Die noch offenen Fragen zur Verkehrssituation abschließend geklärt sind

 
Begründung:

Bereits mit Beschluss vom 14.7.04 wurde der Magistrat beauftragt, sicherzustellen, dass rechtzeitig vor einer Entscheidung zur Bebauung des Hahner Zentrums/Kreisels

  • Eine Bürgerversammlung zu diesem Thema stattfindet.
  • Die Auswertung der städtischen Umfrage den Stadtverordneten vollständig zur Kenntnis gebracht wird.
  • Ein Einzelhandelsgutachten eingeholt und ebenfalls bekannt gemacht wird.

(Die Entscheidung fiel ohne Gegenstimmen, bei Enthaltung der CDU-Fraktion.)

Dieses Einzelhandelsgutachten wurde erst jetzt, mithin nach mehr als 3 Jahren, vom Magistrat in Auftrag gegeben. Nach Meinung von vielen Gewerbetreibenden und nach Auffassung von den Grünen zu spät.  

 

Um die berechtigten Forderungen insbesondere der betroffenen Gewerbetreibenden zu unterstützen, ist ein Moratorium, d.h. eine Übereinkunft für einen Aufschub der weiteren Umsetzungsschritte zum Bau des Neuen Hahner Zentrums, zwingend erforderlich. Nur dann kann erreicht werden, dass die erforderlichen Gutachten zum Gewerbe und der künftigen Verkehrssituation vor weiteren Entscheidungen vorliegen und nicht noch mehr Fakten beim NHZ geschaffen werden.



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