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Das grundsanierte Freibad in Hahn soll während der jahreszeitlichen Öffnungsperiode durch eine eigene Haltestelle in unmittelbarer Nähe des Freibads an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen werden. Die ÖPNV-Anbindung soll zur Wiedereröffnung gewährleistet sein. Der Magistrat wird gebeten, sich dazu mit der Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft RTV ins Benehmen zu setzen.
Begründung
Beim Schwimmbad in Hahn handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung mit großem Besucherandrang. Bei solchen Einrichtungen ist eine direkte ÖPNV-Anbindung üblich und sinnvoll.
Aufgrund der großen Beliebtheit des Freibads entstand bereits in der Vergangenheit an Tagen mit hohem Besucherandrang vielfach eine problematische Situation insbesondere des ruhenden Autoverkehrs. Nach der Sanierung ist damit zu rechnen, dass das Freibad attraktiver wird und die Besucherzahlen steigen. Somit könnte sich die Parksituation noch verschlechtern.
Eine direkte ÖPNV-Anbindung ist geeignet, die Umgebung des Freibads von fließendem und ruhendem PKW-Verkehr zu entlasten. Zum anderen ist eine direkte ÖPNV-Anbindung erforderlich, um den Besucherinnen und Besuchern aus den entfernter liegenden Stadtteilen und Nachbargemeinden die freie Entscheidung zwischen der Benutzung eines eigenen Fahrzeugs und der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu ermöglichen.
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