Antrag

Strom aus Bürgersolaranlagen

Der Magistrat wird gebeten, auf der Grundlage des Photovoltaikkatasters und der bereits durch­geführten Statik- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen die städtischen Gebäude zu benen­­nen, deren Dachflächen zur Gewinnung von elektrischem Strom aus Sonnenenergie in Betracht kommen.

Der Magistrat wird beauftragt, im Wege einer Ausschreibung Interessenten für die Installation und den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen zu suchen. Den Interessenten soll die Nutzung der Dachflächen im Wege von Pachtverträgen ermöglicht werden.

Die Verpachtung soll seitens der Stadt mit der Auflage verbunden sein, dass die Installation der Anlagen innerhalb von 12 Monaten nach der Vergabe erfolgen soll. Von Privatpersonen gemeinschaftlich betriebene sogenannte Bürgersolaranlagen werden von der Stadtverordnetenversammlung begrüßt.

Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung hat vor mehr als einem Jahr, am 02. Oktober 2008, das Photovoltaikkataster der Stadt Taunusstein zur Kenntnis genommen. Das erklärte Ziel des Katasters besteht darin, das gesamte Potenzial zur Installation von Solaranlagen (insbesondere Photovoltaik) zu erfassen, um ein deutliches Signal zum Einsatz regenerativer Energien in Taunusstein zu geben. Im Rahmen dieser Zielsetzung wäre es wünschenswert, die geeigneten Dachflächen zügig einer entsprechenden Nutzung zuzuführen.

Dies setzt jedoch voraus, dass die Stadt Taunusstein selbst in entsprechende Anlagen investiert oder die Dachflächen potenziellen Interessenten zur Nutzung anbietet. Angesichts der angespannten Haushaltslage der Stadt erscheint eine Überlassung der Dachflächen an private Betreiber derzeit als die schnellere und realistischere Alternative.

 

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