01.04.2007 Keine Grabsteine aus Kinderarbeit

Antrag an die Stadtverordnetenversammlung von Ursula van Aaken:

"Sehr geehrter Herr Wittmeyer,

wir bitten um Aufnahme des folgenden Antrags in die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung.


Antrag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadt Taunusstein schließt sich der ILO-Konvention 182 (Kinderrechtskonvention) an und verpflichtet sich, bei öffentlichen Aufträgen keinerlei Produkte aus Kinderarbeit zuzulassen. Dies ist in der Vergabeordnung zu sichern.

Um Grabsteine aus Kinderarbeit aus unseren Friedhöfen fernzuhalten ist in die Friedhofssatzung ein entsprechender Passus aufzunehmen.


Begründung:

Aus Indien werden sowohl Grabsteine als auch Steinpflaster importiert, die von Kindern in ausbeuterischer Arbeit hergestellt wurden und entsprechend billig sind. Wer solche Waren kauft, beteiligt sich am eindeutigen Verstoß gegen die auch von Deutschland anerkannte Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen.

Immer mehr deutsche Städte und Gemeinden haben dies erkannt und schließen in ihren Vergabeordnungen solche Produkte aus (z.B. auch München, Düsseldorf, Wiesbaden, Darmstadt).

Für Grabsteine gibt es das Zertifikat "Xertifix", ein Gütesiegel für ohne Kinderarbeit hergestellte Steine als sicheres Entscheidungsmerkmal.

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