01.03.2007 Senkung der Kindergartengebühren mit Landesmitteln

Ergebnis der Sitzung vom 15.03.2007:

Es wurde beschlossen, der Magistrat solle nach der Abrechnung des Kindergartenjahres über die Höhe der Überschüsse berichten. Eine Senkung der Kindergartengebühren wurde nicht beschlossen.

Antrag an die Stadtverordnetenversammlung von Dorothee Etges:

Sehr geehrter Herr Wittmeyer,

bitte nehmen Sie den nachfolgenden Prüfantrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung:

Antrag:

 Der Magistrat möge prüfen, ob und wie die Überschüsse aus der sogenannten "Bambinizuweisung" für die Senkung der Kindergartengebühren  verwendet werden können.

Begründung:

Gefördert wird aus dem Bambiniprogramm gem. des Merkblattes des Hess. Sozialministeriums die ganze Jahrgangsstärke  des letzten Jahres vor der Einschulung und nicht nur die angemeldeten Kinder.

Aus der Beantwortung der kleinen  Anfrage vom 14.02.2007 gehen folgende Zahlen  hervor. Anzahl der Kinder, die das 3. Kindergartenjahr besuchen: 218 Kinder. Mittel aus dem „Bambiniprogramm“ werden  zugewiesen für 272 Kinder. Mithin werden mehr  Mittel zugewiesen, als an Eltern weitergegeben wird für 54  Kinder.

Die Jahressumme des Überschusses hieraus ermittelt sich wie folgt:

54 x Eur 100 x 12 Monate = Eur 64.800 (= Überschuss)

„Kostenlose Kindergärten zahlen sich aus“, so das Ergebnis einer Studie des arbeitgebernahen Instituts für Wirtschaft (IW), die im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft erbracht wurde. „Geld muss im Bildungssektor bleiben und vor allem der frühkindlichen Förderung zugute kommen. Das ist langfristig vorbeugende Sozialarbeit und auch ökonomische Wachstumsstrategie.  Auch unter Berücksichtigung der sozialen Lebensumstände habe die Pisaerhebung von 2003 gezeigt, dass schonein Jahr im Kindergarten eine signifikante Zunahme an Schulkompetenz  später bei den 15-jährigen bewirkt habe“.

Vor diesem Hintergrund ist  es sinnvoll, dass der o.a. Überschuss aus der Bambinizuweisung, nicht in eine allgemeine strukturelle Verbesserung der Kindergartensituation zu stecken sind, sondern gezielt in die Gebührensenkung einzuarbeiten sind um so nicht nur sozial schwachen Familien Anreize zu geben, alle Kinder im Kindergarten anzumelden.

Wir sehen 2 Möglichkeiten, die Überschüsse einzuarbeiten. Wobei keine Priorität gegeben wird.

a) Dieses Geld kann zur Senkung der Beiträge auf alle Kinder verwendet werden.

b) Es kann aber auch gezielt  das 1. Kindergartenjahr vergünstigt werden. Das hätte zur Folge, dass die Aufnahme in den Kindergarten  finanziell erleichtert wird. Für das 2. Jahr wird nach menschlichen und marktstrategischen Ermessen keine Abmeldung erfolgen, da das 3. Jahr komplett beitragsfrei ist.  So wäre der größte Anreiz gegeben, Kindern eine lange Zeit der vorschulischen Bildung zu ermöglichen.

c) Schließlich kann es auch zur Vergünstigung der Ganztagsbetreuung verwendet werden, da Taunusstein dort im regionalen Vergleich mit die höchsten Gebühren hat.

Mit freundlichen Grüßen

Etges

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