Windkraft - Wie geht es weiter?

Grundsätzliche Unterstützung der Bemühungen der Stadt zur Nutzung der Windenergie

17.11.2012

Unsere Fraktion unterstützt grundsätzlich die Bemühungen der Stadt zur Nutzung der Windenergie auf Taunussteiner Gebiet.

Windenergie spielt bei der notwendigen und von den Bürgerinnen und Bürgern gewollten Energiewende eine zentrale Rolle. Dabei sind die Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung zu beachten, die den Kommunen eine wirtschaftliche Betätigung nur in sehr engen Grenzen erlaubt. Ferner hat die Stadtverordnetenversammlung in einem Beschluss mit großer Mehrheit die wünschenswerten Rahmenbedingungen für die Windkraftnutzung definiert.

Wir legen größten Wert darauf, dass diese Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Dazu gehören:

  • Windkraftanlagen kommen nur zum Einsatz, wenn sie notwendig sind, um die Ziele der Energiewende zu erreichen. Diese Voraussetzung ist unserer Auffassung nach erfüllt.
  • Da ein großer Teil der potenziellen Standorte sowohl auf Taunussteiner Gebiet als auch in den Nachbargemeinden in der Nähe der Gemeindegrenzen steht, soll die interkommunale Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden gesucht werden, um die unkoordinierte Parallelentwicklung mehrerer Standorte zu vermeiden.
  • Die Anlagen sollen auf möglichst wenige Standorte konzentriert werden.
  • Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich sowohl wirtschaftlich an den geplanten Anlagen als auch an der Entscheidung über die Aufstellung von Windkraftanlagen beteiligen können.
  • Vor jeder Standortentscheidung sind selbstverständlich in jedem Einzelfall Wirtschaftlichkeitsberechnungen und umweltfachliche Prüfungen durchzuführen, bei denen die Auswirkungen der geplanten Anlage auf Anwohner, Flora, Fauna und Boden ermittelt werden. Diese sind im übrigen auch vorgeschrieben.
  • Der vorgesehenen Bürgerbeteiligung kommt aus unserer Sicht eine hohe Bedeutung zu, damit Anregungen vor einer endgültigen Entscheidung berücksichtigt und abgewogen werden können.

Aktuell sind wir mit dem Stand der Umsetzung der geforderten Bürgerbeteiligung unzufrieden und haben einen neuen Antrag zur Stadtverordnetenversammlung initiert. Daraufhin wurde unserem Anliegen seitens des Magistrats insofern Rechnung getragen, als die Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung konkretisiert wurden.

Als Termin einer Auftaktveranstaltung wurde uns von Herrn Bürgermeister Hofnagel vorläufig der 09. Dezember 2012 genannt. Bitte achten Sie auf die Veröffentlichungen in der Presse und im Newsletter der Stadt Taunusstein, um näheres darüber zu erfahren.

Hinsichtlich der genannten Zahl von 30 Standorten ist zu sagen, dass es sich bei dieser Zahl um die potenziellen Einzelstandorte handelt, die nach Anwendung eines Teils der anzuwendenden Prüfkriterien noch in Frage kommen. Es ist zu erwarten, dass nach Durchführung weiterer Prüfungen, insbesondere umweltfachlicher Art, ein Teil dieser Standorte noch ausscheidet. Zum anderen bedeutet die Ermittlung der Standorte nicht, dass tatsächlich Windkraftanlagen in dieser Zahl aufgestellt werden sollen. Die Entscheidungen über die Zahl und die genauen Standorte der Anlagen sind erst noch zu treffen. Vermutlich wird die Zahl der Anlagen deutlich kleiner ausfallen.

 

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