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Die Stadtverordnetenversammlung hat den Bürgerentscheid zum Neuen Hahner Zentrum als angeblich "rechtswidrig" abgelehnt. Das Begehren war von der Initiative pro Stadtentwicklung auf den Weg gebracht worden. Mehr als 5.000 Bürgerinnen und Bürger hatten sich mit ihrer Unterschrift angeschlossen. Die Taunussteiner Grünen, die SPD und der Gewerbeverein hatten die Zulassung des Bürgerentscheids gefordert.
Die Gegner des Bürgerentscheids führten Gutachten an, nach denen ein Bügerentscheid den Bebauungsplan für das NHZ nicht aufheben könne. Jedoch wird der Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf eine Abstimmung in keinem der Gutachten auch nur annähernd als Rechtsgut gewürdigt und gegen die Verfahrensfragen abgewogen. Die Grünen betrachten die Gutachten daher als fehlerhaft.
Die Regelungen zu Volksentscheiden und Bürgerentscheiden sind in der Hessischen Verfassung und der Hessischen Gemeindeordnung verankert. Es handelt sich um wichtige demokratische Beteiligungsrechte, die den Bürgerinnen und Bürgerinnen nicht einfach vorenthalten werden können.
Die Koalition stellt sich mit juristischen Winkelzügen gegen den Geist der Verfassung, um ein fragwürdiges Projekt zu retten, das von der Taunussteiner Bevölkerung noch nie gewollt wurde. Nach der Entscheidung des Parlaments ist damit zu rechnen, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens vor das Verwaltungsgericht ziehen, um den Bürgerentscheid durchzusetzen.
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