Eindeutig unzulässig

Nach den Gutachten der kommunalen Spitzenverbände ist das Bürgerbegehren gegen einen hauptamtlichen Ersten Stadtrat in Taunusstein unzulässig

Pressemitteilung 

Grüne: Eindeutig unzulässig

„Nach den Gutachten der kommunalen Spitzenverbände ist das Bürgerbegehren gegen einen hauptamtlichen Ersten Stadtrat in Taunusstein unzulässig“, teilt die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen in einer Pressemitteilung mit. Die Grünen wollen deshalb bei der Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung gegen die Zulassung votieren.

„Als Stadtverordnete haben wir in dieser Frage keinen Ermessensspielraum. Das ist keine politische, sondern eine rein rechtliche Entscheidung. Wir dürfen das Bürgerbegehren nicht zulassen, weil es nicht rechtmäßig ist“, so der Fraktionsvorsitzende Günter Linke.

Die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens gehe aus den Gutachten des Hessischen Städtetages und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes ganz klar hervor. Anders lautende Mitteilungen des Magistrats in der Presse seien „schlicht falsch“. Der Städtetag bezeichne das Bürgerbegehren schon im dritten Satz seines Gutachtens wörtlich als „rechtlich unzulässig“. Damit sich jedermann davon überzeugen könne, veröffentlichen die Grünen die Gutachten auf ihrer Homepage unter www.gruene-taunusstein.de. Sie bieten außerdem an, die Gutachten auf Wunsch auch auf Papier zugänglich zu machen.

Zwar komme ein Anwalt, den Bürgermeister Hofnagel ohne Konsultation des Magistrats zusätzlich beauftragt habe, zu einem anderen Ergebnis. Dessen abweichende Einzelmeinung halten die Grünen jedoch für nicht plausibel. „Entscheidend ist für uns“, so Stadtrat Rüdiger Jonas, „dass die anerkannten kommunalen Fachinstitutionen das Bürgerbegehren eindeutig und aus übereinstimmenden Gründen für unzulässig halten. Dieses Ergebnis betrachten wir als bindend.“

Die Grünen kritisieren, dass Bürgermeister Hofnagel den Tenor der Gutachten in der Presse irreführend wiedergegeben habe, bevor er sie den Stadtverordneten mit einer Verzögerung von zwanzig Tagen zugänglich gemacht habe. „Wir haben uns verwundert die Augen gerieben, als wir gesehen haben, was wirklich in den Gutachten steht“, so Linke. Der Bürgermeister habe den Kurs der Überparteilichkeit und Neutralität, zu der er kraft Amtes verpflichtet sei, verlassen. Er trage eine Mitverantwortung für die aufgeheizte Atmosphäre, in der die Töne immer schriller würden und eine vernünftige Abwägung kaum noch möglich sei.

Die Grünen wollen daher so schnell wie möglich zurück zur Sachdiskussion. „Die Wählerinnen und Wähler haben in der Stadtverordnetenversammlung eine neue Mehrheit in die Verantwortung gewählt. Im Magistrat hat aber noch die alte Koalition das Sagen und macht der Parlamentsmehrheit das Leben nach Kräften schwer. Wenn sich das nicht ändert, kommt Taunusstein nicht vom Fleck. Deshalb braucht Taunusstein einen hauptamtlichen Stadtrat“, so die Grünen.

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>>> Bilden Sie sich selbst eine Meinung zu den beiden nachfolgenden Zitaten:

Gutachten des Hessischen Städtetags vom 11.08.2011:

"Das bei Ihnen am 10.06.2011 mit Unterschriftenlisten eingegangene Bürgerbegehren ist rechtlich unzulässig."

Wiesbadener Tagblatt vom 12.09.2011:

"Das Bürgerbegehren erfülle alle formalen Kriterien, so Bürgermeister Michael Hofnagel (CDU) mit Hinweis auf drei externe Rechtsgutachten."

Hier können Sie die Gutachten downloaden! (Bitte auf das entsprechende Dokument klicken)

Gutachten des Hessischen Städtetags (PDF)

Gutachten des Hessischen Städte und Gemeindebundes (PDF)

Gutachten Rechtsanwalt Spreter (PDF)

Antworten des Hessischen Städtetages auf Nachfragen des BM Hofnagel (PDF)

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