Hauptamtlicher Erster Stadtrat (I)

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 02. Mai 2011 die Änderung der Hauptsatzung beschlossen.Nach Ansicht von Bündnis 90 / Die Grünen braucht Taunusstein einen
hauptamtlichen Ersten Stadtrat. Dieser fällt allerdings nach der üblichen
politischen Arithmetik nicht den Grünen zu, sondern der SPD.

„Ohne den Hauptamtlichen gibt es im Magistrat eine andere Mehrheit als in
der Stadtverordnetenversammlung“, erläuterte der grüne Stadtrat und
Ortsverbandsvorsitzende Rüdiger Jonas. „Taunusstein hätte also trotz eines
eindeutigen Wahlausgangs mindestens bis zur Bürgermeisterwahl im Jahr 2013
unklare politische Verhältnisse. Die Folge davon wäre, dass wichtige Ziele
von SPD und Grünen nicht umgesetzt werden könnten. Wir stehen aber bei den
Wählerinnen und Wählern mit unseren Vorhaben im Wort.“

Die Möglichkeit, nach einer Wahl die Satzung zu ändern und einen
hauptamtlichen Ersten Stadtrat zu bestellen, ist in der hessischen
Gemeindeordnung ausdrücklich vorgesehen. Davon haben im Übrigen auch schon
deutlich kleinere Kommunen Gebrauch gemacht, wie z.B. Oestrich-Winkel, wo
eine CDU-geführte Mehrheit einen Hauptamtlichen bestellt und die positiven
Erfahrungen mit dieser Entscheidung in den höchsten Tönen gelobt hat.

In Taunusstein wird die Bestellung eines Hauptamtlichen dagegen heftig
attackiert. Offenbar gibt es für die CDU „gute“ und „böse“ hauptamtliche
Stadträte. Die Kosten in Höhe von vielen Hunderttausend oder gar Millionen
Euro, mit denen jetzt aus durchsichtigen Gründen gegen einen Hauptamtlichen
zu Felde gezogen wird, sind an den Haaren herbeigezogen.

„Wir sind uns bewusst, dass ein Hauptamtlicher erst einmal Geld kostet,
und haben uns darüber viele Gedanken gemacht“, sagte Fraktionsvorsitzender
Günter Linke schon in der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung.
Die Stelle eines Fachbereichsleiters in der Verwaltung ist zur Zeit vakant.
Es liegt in der Hand des Bürgermeisters, die Verwaltung so zu organisieren,
dass diese Stelle eingespart werden kann. Dadurch lassen sich die
tatsächlichen Kosten weitgehend reduzieren. Der Unterschied zwischen einem
A13-Gehalt und einem B2-Gehalt beträgt nach der Besoldungsordnung etwas
mehr oder etwas weniger als 30.000 Euro pro Jahr in Abhängigkeit von der
Zahl der Dienstjahre.

Man darf die Frage eines hauptamtlichen Ersten Stadtrats nicht auf eine
reine Kostenfrage reduzieren. Es geht um die Vernetzung der
Parlamentsmehrheit mit der Verwaltung. Schließlich gehört der Bürgermeister
einer anderen Partei an als die Mehrheit und verfolgt erklärtermaßen andere
Ziele. Daher ist es legitim und erforderlich, dass die Parlamentsmehrheit
ein Gegengewicht zum Bürgermeister bekommt. Für Taunusstein wird sich ein
hauptamtlicher Erster Stadtrat am Ende bezahlt machen, weil der Auftrag des
Parlaments dann nahtlos umgesetzt wird.



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