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Jens Stephan - gestellt zur StVV am 18.05.2017
Antrag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
"Die Stadtverordnetenversammlung bittet den Magistrat um Vorlage der beiden Energieberichte für das Jahr 2015 und für das Jahr 2016 bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung."
Begründung:
Die Stadt Taunusstein hat sich mit der Unterzeichung der Charta "100 Kommunen für den Klimaschutz" am 25.11.2009 einem Aufgabenfeld zum Schutze unseres Klimas verpflichtet.
Dies mit dem Ziel nicht nur an lokaler Stelle zu handeln und Verbesserungen zu erreichen, sondern um einen generellen Beitrag für den Klimaschutz entsprechend den Herausforderungen unserer heutigen Zeit und im Sinne unserer Verpflichtung gegenüber den zukünftigen Generationen zu leisten.
Die Grundlagen für ein klimabewusstes Handeln der Stadt Taunusstein sind mit der Aufstellung eines kommunalen und übergreifenden Energiekonzeptes festgelegt worden.
Dazu hat die Stadtverordnetenversammlung bereits am 02.07.2009 ein Teilleitbild Klimaschutz (DRS 09/252) entwickelt, welcher in den konkreten Aktionsplan zum jeweiligen Energiebericht münden soll. Im Januar 2014 wurde das „Energie- und Klimaschutzkonzept Taunusstein 2050“ in den Gremien präsentiert (RS. 12/103-11) und der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr hat, basierend darauf, den Magistrat um eine detailliertere Bewertung des vorliegenden Konzeptes um die Entwicklung konkreter Vorhaben gebeten. Diese sollten in einem Workshop mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr weiterentwickelt werden.
Am 13.12.2013 hat die Stadtverordnetenversammlung konkretisiert, dass der aktualisierte Energiebericht jährlich im Frühjahr des dem Berichtszeitraums nachfolgenden Jahres vorgelegt werden soll um die Vollständigkeit der erhobenen Daten zu gewährleisten.
Die nun vorzulegenden Energieberichte für die Jahre 2015 und 2016 sind wesentliche Elemente in diesem Gesamtkontext und dienen als Grundlage für alle nachfolgenden Schritte.
Eine zeitnahe Vorlage ist deshalb unabdingbar um die Ziele gemäß den eingegangenen Verpflichtungen aktiv anzugehen.
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