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Ergänzungsantrag zur DRS. 16/054 - Flüchtlingsunterkunft in Seitzenhahn – Pachtvertrag Eltviller Straße
Jens Stephan für die Fraktion - gestellt zur StVV am 21.04.2016
Hintergrund:
Auch wenn der Zustrom von Menschen auf der Flucht vor Krieg und Vertreibung aktuell abgenommen hat, so ist uns deren Unterbringung in unserer Stadt ein überaus wichtiges Anliegen und wir unterstützen die Aktivitäten der Verwaltung geeignete Objekte anzumieten. Denn wir alle sind verantwortlich auch zukünftig Geflüchtete menschenwürdig unterzubringen und damit einen ersten Baustein für deren Integration in unsere Gesellschaft zu setzen.
Wichtig ist, dass die Mandatsträger, die im konkreten Fall dann die Entscheidungen treffen und tragen müssen, sich inhaltlich tief mit der Materie vertraut machen um die richtigen Abwägungen zu treffen. Deshalb wollen wir gemeinsam mit der Verwaltung erreichen, dass konkrete Leistungen, deren Rahmenbedingungen und deren Kosten im Rahmen der Ausschusssitzungen für Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung weiter qualifiziert behandelt werden.
Ergänzung der Beschlussempfehlung:
Punkt 2.
Eine Aufstellung der konkreten Leistungen (Eckpunkte, alternativ der Mietvertrag), die der Vermieter über die bloße Vermietung der Räumlichkeiten hinaus zusichert, wird den Fachausschüssen SKS und StUV zur Kenntnis gegeben.
Punkt 3.
Bei weiteren Anmietungen ist ein Mietvertrag – Standard zu definieren und anzuwenden. Dieser soll grundsätzlich als Anlage zur Beschlussfassung beigefügt werden.
Bisheriger Punkt 2 wird 4
Begründung:
Die Anmietung der Objekte zur Unterbringung von Geflüchteten stellen keine reinen, üblichen Mietverträge dar, sondern dienen einem besonderen Zweck unter besonderen Rahmenbedingungen. Die Verantwortung für den Einsatz der erforderlichen Mittel unter diesen häufig nicht einfachen Bedingungen, schlussendlich aus dem Steueraufkommen finanziert, gebietet eine angemessene detaillierte Betrachtung der Leistungen über die die Mandatsträger befinden. Allgemein gültige Grundsätze für diese Verfahren und die konkreten Verträge sollen zur Anwendung kommen. So sollen sich diese Mietverträge für die Unterbringungen von Geflüchteten an den bisherigen (u.a. des Objektes Orlen, Mittelgasse) weitgehend orientieren bzw. übereinstimmen.
Zu benennen sind insbesondere:
· Beschreibung der Mietsache inkl. Einzelaufstellung der Räumlichkeiten
· Aufstellung der Einrichtung und Ausstattung der Räumlichkeiten
· Mietdauer, Kündigungsfrist und Verlängerung
· Mietzins und konkrete Fixierung der Zahlung
· Warmmiete inkl. des kompletten Stromverbrauches
· Schlüssel für jeden Nutzer
· Unveränderbarer Mietzins innerhalb der Anmietdauer
· Vereinbarung zur Mietzinszahlung bei Nicht- oder gegenüber der Maximalanzahl reduzierter Belegung
· Vereinbarung zur Instandhaltung / Reparaturen u.a. an der Ausstattung (Geräte etc.)
· Hausmeistertätigkeiten
· Bereitstellung Internet-Anschluss, TV
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