Zulässigkeit des Bürgerbegehrens?

Ihre EMail an uns:

Nachdem der Magistrat der Stadt Taunusstein bereits das Bürgerbegehren"gegen die Einstellung eines hauptamtlichen Statdtrates" für zulässig erklärt hat,wollen die "Grünen" und die SPD das verhindern.
Dieses Verhalten empfinde ich als undemokratisch und bin sehr bestürzt,weil gerade die "Grünen" durch ihre basisdemokratische Arbeit ein Lichtblick zu sein schienen.

Unsere Antwort an Sie:

Lieber Herr ...,

vielen Dank dafür, dass Sie sich direkt an mich bzw. uns wenden.
Ein direkter Kontakt und eine inhaltliche Abstimmung ist immer eine wichtige Grundlage für das Erreichen eines gemeinsamen Verständnisses in der Sache.
Und ich begrüße es ausdrücklich, inhaltliche Diskussionen miteinander zu führen, statt plakativ Vorwürfe in den Raum zu stellen.

Im konkreten Fall hier liegt leider ein Missverständnis vor.

Es ist nicht Aufgabe des Magistrats der Stadt Taunusstein, über die Zulässigkeit des
Bürgerbegehrens zu entscheiden, auch wenn sich der Magistrat - was ihm natürlich freisteht - zu diesem Thema vorab in der Presse geäußert hat.
Die Entscheidung muss vielmehr von der Stadtverordnetenversammlung getroffen werden.

Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens kommt es nicht darauf an, ob wir ein Bürgerbegehren für wünschenswert halten. Ich teile dabei Ihre Auffassung, dass die Frage eines Hauptamtlichen im günstigsten Fall von den Bürgerinnen und Bürgern selbst und nach einer neutralen Abwägung in einem rechtlich einwandfreien Bürgerentscheid geklärt werden sollte.

Dies wird jedochaktuellleider nicht möglich sein, weil das angestrebte Bürgerbegehren in der konkret vorgelegten Form unzulässig ist. Der Stadtverordnetenversammlung liegen dazu mehrere Gutachten vor, die von der Stadtverwaltung an kompetenter Stelle eingeholt wurden. Diese kommen übereinstimmend zu dem Schluss, dass das Bürgerbegehren so nicht durchgeführt werden darf.
Leider konnte die Stadtverordnetenversammlung daher keine andere Entscheidung treffen, als das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären.

Ich lade Sie gern ein sich selbst mit den Inhalten dieser Gutachten direkt zu beschäftigen.
Wir haben diese deshalb für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger auf unsere Homepage zum Download als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt. www.gruene-taunusstein.de

Ich hoffe, Sie können unser Votum dann als korrekt nachvollziehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Bündnis90/Die Grünen
Ortsverband Taunusstein



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