Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der bisherigen Erhebung der Grundsteuer wurde bundesweit ein neues Berechnungsmodell eingeführt, welches auch in Taunusstein zu Unsicherheit und Fragen führt. Ein Thema, dem sich die Taunussteiner Grünen gewidmet haben.
Im Mittelpunkt stehe dabei die Aufkommensneutralität betonen die Grünen, die dafür sorgen soll, dass die Bürgerinnen und Bürger nach der Umstellung insgesamt nicht stärker belastet werden sollen als vor der Reform. So wie dies auch im Vorfeld den Bürgerinnen und Bürgern vermittelt worden sei.
Dazu diene insbesondere die Empfehlung der Hessischen Steuerverwaltung zu aufkommensneutralen Hebesätzen wie sie für die Stadt Taunusstein für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) mit 601,69 v. H. und für Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) mit 670,48 v. H. veröffentlicht worden sind.
Die Entscheidung über die endgültigen Hebesätze liegt jedoch bei den Kommunen und wird im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen von den Mandatsträgern in der Taunussteiner Stadtverordnetenversammlung getroffen.
Die Grünen setzen sich dafür ein, dass die Umsetzung der Reform entsprechend den Empfehlungen zur Aufkommensneutralität gestaltet wird und haben einen entsprechenden Antrag für die Stadtverordnetenversammlung eingebracht mit dem Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern keine finanziellen Mehrbelastungen zuzumuten.
Jens Stephan, Fraktionsvorsitzender der Grünen Taunusstein, betont: „Es ist uns ein großes Anliegen, dass die Transparenz bei dieser komplexen Umstellung gewährleistet wird. Wir müssen sicherstellen, dass die versprochene Aufkommensneutralität eingehalten wird und die Bürgerinnen und Bürger im Ergebnis nicht durch die Grundsteuerreform belastet werden.“
Miriam Fuchs, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, fügt hinzu: „Es ist wichtig, die verschiedenen Faktoren klar zu kommunizieren, die im Haushalt zu möglichen Kostensteigerungen führen könnten. Nur so können wir nachvollziehbar machen, dass eventuelle Kostenerhöhungen verschiedener Produkte nicht mit der Grundsteuerreform in Verbindung gebracht werden können, sondern durch andere haushaltspolitische Entscheidungen bedingt wären.“
Die Grünen Taunusstein werden den Prozess der Hebesatzfestlegung eng begleiten und sich dafür einsetzen, dass die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger fair und nachvollziehbar bleiben. In den kommenden Monaten ist eine offene und transparente Kommunikation mit der Öffentlichkeit geplant, um alle Fragen und Bedenken umfassend zu adressieren.
Der Link führt Sie auf die Webseite unserer Bundestagsabgeordneten Ayşe Asar.
Zur heutigen Gerichtsentscheidung zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall erklärt der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Landtag, Mathias Wagner:
„Die Entscheidung des Gerichts macht einmal mehr deutlich: die AfD ist keine normale Partei.