Die Taunussteiner Grünen fassen ihre Empörung über die Streichungen im Taunussteiner Energie- und Klimaschutzkonzept durch die Koalition aus CDU, FWG und FDP entgegen allen Empfehlungen in ihrer Pressemitteilung zusammen.
Zentrales Element, so die Grünen, sei, dass das Energie- und Klimaschutzkonzept der Stadt Taunusstein, als übergeordnetes Ziel die Treibhausgasneutralität bis 2045 ausweise.
Dies hätten die politischen Parteien in Taunusstein schon vor Jahren im großen Konsens beschlossen.
Mit den jüngsten Entscheidungen der Koa wird dieses Ziel mutwillig gefährdet durch zahlreiche Streichungen wichtiger Maßnahmen aus dem vorgelegten Katalog zur Fortschreibung des Konzeptes, führt Norbert Behrens aus, der die Grünen auch im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität (SUM) vertritt.
Die wirksamste Maßnahme, und da waren sich alle einig, die die Stadt Taunusstein in den vergangenen Jahren auf diesem Weg begleitet haben, war und bleibt die Umsetzung von Windparks auf den zur Verfügung stehenden Vorrangflächen, ergänzt Jens Stephan, Fraktionsvorsitzender der Grünen.
Diese in der Fortschreibung des Energie und Klimaschutzkonzeptes vom Planungsbüro konkret vorgeschlagene Maßnahme sei jetzt pauschal und ohne korrekte inhaltliche Begründung abgelehnt worden.
Stattdessen würde der veraltete Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.04.2013 zur "Freihaltung des Taunusskamms" herangezogen, ohne ihn zu überdenken und um damit nun jede Nutzung der Windenergie in Taunusstein grundsätzlich zu verhindern.
Es entzieht sich jeder Logik, so Behrens weiter, dass die Begründung "Freihaltung des Taunuskamms" nicht nur auf den Taunuskamm selbst, sondern auf alle Vorranggebiete angewendet wird, unabhängig davon ob sich diese auf dem Taunuskamm befinden oder eben nicht.
Die Welt hat sich verändert und weiterentwickelt, doch die KOA ist im Gestern stehengeblieben! formulieren die Grünen.
Dies sei mehr als fahrlässig und ganz bestimmt nicht im Interesse der Taunussteiner Bürgerinnen und Bürger, nicht nur weil dadurch die beschlossenen eigenen Klimaziele gefährdet würden, sondern auch vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage von Taunusstein. Die ergiebige Einnahmequelle Windenergie würde engstirnig ignoriert anstatt sie zu nutzen, wie dies viele Kommunen um Taunusstein herum inzwischen erfolgreich tun.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der bisherigen Erhebung der Grundsteuer wurde bundesweit ein neues Berechnungsmodell eingeführt, welches auch in Taunusstein zu Unsicherheit und Fragen führt. Ein Thema, dem sich die Taunussteiner Grünen gewidmet haben.
Im Mittelpunkt stehe dabei die Aufkommensneutralität betonen die Grünen, die dafür sorgen soll, dass die Bürgerinnen und Bürger nach der Umstellung insgesamt nicht stärker belastet werden sollen als vor der Reform. So wie dies auch im Vorfeld den Bürgerinnen und Bürgern vermittelt worden sei.
Dazu diene insbesondere die Empfehlung der Hessischen Steuerverwaltung zu aufkommensneutralen Hebesätzen wie sie für die Stadt Taunusstein für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) mit 601,69 v. H. und für Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) mit 670,48 v. H. veröffentlicht worden sind.
Die Entscheidung über die endgültigen Hebesätze liegt jedoch bei den Kommunen und wird im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen von den Mandatsträgern in der Taunussteiner Stadtverordnetenversammlung getroffen.
Die Grünen setzen sich dafür ein, dass die Umsetzung der Reform entsprechend den Empfehlungen zur Aufkommensneutralität gestaltet wird und haben einen entsprechenden Antrag für die Stadtverordnetenversammlung eingebracht mit dem Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern keine finanziellen Mehrbelastungen zuzumuten.
Jens Stephan, Fraktionsvorsitzender der Grünen Taunusstein, betont: „Es ist uns ein großes Anliegen, dass die Transparenz bei dieser komplexen Umstellung gewährleistet wird. Wir müssen sicherstellen, dass die versprochene Aufkommensneutralität eingehalten wird und die Bürgerinnen und Bürger im Ergebnis nicht durch die Grundsteuerreform belastet werden.“
Miriam Fuchs, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, fügt hinzu: „Es ist wichtig, die verschiedenen Faktoren klar zu kommunizieren, die im Haushalt zu möglichen Kostensteigerungen führen könnten. Nur so können wir nachvollziehbar machen, dass eventuelle Kostenerhöhungen verschiedener Produkte nicht mit der Grundsteuerreform in Verbindung gebracht werden können, sondern durch andere haushaltspolitische Entscheidungen bedingt wären.“
Die Grünen Taunusstein werden den Prozess der Hebesatzfestlegung eng begleiten und sich dafür einsetzen, dass die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger fair und nachvollziehbar bleiben. In den kommenden Monaten ist eine offene und transparente Kommunikation mit der Öffentlichkeit geplant, um alle Fragen und Bedenken umfassend zu adressieren.
Der Link führt Sie auf die Webseite unserer Bundestagsabgeordneten Ayşe Asar.
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