Entschuldigung wäre angebracht

Die Auflösung der Versammlung ist unverhältnismäßig und lässt jede Souveränität vermissen. Zudem ist die Anordnung einer Bannmeile im Aartal ungesetzlich und stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht der freien Meinungsäußerung dar. Wo kämen wir hin, wenn jeder Dorfbürgermeister seine Bannmeilen nach subjektivem Bedarf und Belieben einrichten könnte?

Es steht der Verwaltung nicht zu, ihre kritischen Bürgerinnen mit einer Bannmeile vom Acker zu jagen. Eine rechtliche Würdigung des Vorgangs könnte zu interessanten Ergebnissen führen. Unabhängig davon ist so etwas einfach schlechter politischer Stil. Dafür sollten die vier Demonstrantinnen mit einer Entschuldigung seitens der Stadt rechnen können.

Eher peinlich sind auch die kleinlauten Rechtfertigungsversuche, die jetzt zu hören sind. Die Demonstration zum Besuch der Landesdelegation sei "kein schöner Zug" gewesen, die teilnehmenden Stadtverordneten hätten gar eine "Treuepflicht gegenüber der Stadt verletzt". Muss eine Meinung gefallen, damit man für sie demonstrieren darf, und wer entscheidet, ob sie "schön" genug ist?  Seit wann schränkt ein Stadtverordnetenmandat die Meinungsfreiheit ein? Und wann bitte hätten die vier denn demonstrieren sollen? Etwa nachts um drei, damit die Landesdelegation es nicht sehen kann?

Taunusstein darf keine Teilzeit-Demokratie sein. Das Recht der freien Meinungsäußerung muss auch dann gelten, wenn es den Herren Hofnagel, Beuth und Grundstein gerade ungelegen kommt.

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