Stadt löst Versammlung auf

Die Stadt Taunusstein hat eine Versammlung gegen die Landesgartenschau mit der Begründung aufgelöst, im Aartal gebe es eine "Bannmeile". Die Versammlung bestand aus vier Damen im Alter von bis zu 72 Jahren. Sie wollten einer Delegation des Landes Hessen deutlich machen, dass die Landesgartenschau in Taunussein nicht auf ungeteilte Zustimmung stößt.

Die Teilnehmerinnen hatten sich spontan versammelt, nachdem sie von dem Besuch der Landesdelegation erfahren hatten. Zwei von ihnen gehören der Taunussteiner Stadtverordnetenversammlung an. Nach dem Versammlungsgesetz kann eine Demonstration aufgelöst werden, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist. Die Versammlung verlief indessen völlig friedlich.

Eine Bannmeile ist eine Ausnahme vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung, deren Geltungsbereich im Bannmeilengesetz geregelt ist. Bannmeilen gibt es zum Beispiel um den Deutschen Bundestag in Berlin, um den Sitz des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe und um die Länderparlamente. Die spontane Einrichtung von Bannmeilen durch städtische Ordnungsämter ist in dem Gesetz nicht vorgesehen.



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