Antrag

Blockheizkraftwerk für das Schwimmbad

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen,

1. ob die Grundlastversorgung des Freibads mit Wärme ergänzend aus einem in der Nähe zu installierenden Blockheizkraftwerk erfolgen kann, das nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung arbeitet und nach Möglichkeit mit regenerativen Energieträgern betrieben wird,

2. ob das Blockheizkraftwerk während der jährlichen Schließungsperiode des Freibads in einer Komplementärnutzung Wärme an die größeren Wohneinheiten in der Lessingstraße oder an den Erweiterungsbau des Seniorenzentrums abgeben kann,

3. ob die Betreiber bzw. Bewirtschafter dieser Einrichtungen an einem Wärmebezug interessiert sind

4. und ob zu diesem Zweck ein Nahwärmenetz installiert werden kann.

5. Der Magistrat wird gebeten, die Wirtschaftlichkeit dieser Lösung zu untersuchen. Zu diesem Zweck soll der Magistrat Kontakt mit Firmen aufnehmen, die solche Lösungen anbieten.

6. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob gemäß § 121 HGO die Errichtung und der Betrieb der Anlage durch einen privaten Dritten in Betracht kommen.

Begründung

Das Schwimmbad und die größeren umliegenden Wohngebäude haben einen komplementären Energiebedarf. Daher ergibt sich eine günstige Voraussetzung für ein ganzjährig zu betreibendes Blockheizkraftwerk. Das BHKW kann im Sommer Wärme an das Freibad, im Winter Wärme an die größeren umliegenden Wohngebäude abgeben und dabei ganzjährig Strom ins öffentliche Netz einspeisen.

Blockheizkraftwerke stellen aufgrund der dualen Nutzung für Wärme und Strom eine sehr effiziente Form der Energienutzung dar. Kraft-Wärme-Kopplung ist eine Umwandlungstechnologie, die in erheblichem Umfang zum rationellen Energieeinsatz und zur Umweltentlastung beiträgt. Ihr hohes Nutzungspotenzial kann durch vorhandene und erprobte Technologien kurzfristig erschlossen werden. Sie bietet ein enormes Effizienzpotenzial und würde es der Stadt Taunusstein ermöglichen, auf ökonomisch vorteilhafte Weise einen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele nach dem Kyoto-Protokoll zu leisten.

Die Energiekosten sind ein wesentlicher Faktor der Betriebskosten des Freibads. Aufgrund der hohen Einspeisevergütungen, die für Strom aus solchen Anlagen gezahlt werden, könnte die Abnahme von kostengünstig hergestellter Wärme aus einem BHKW einen Beitrag zur Reduzierung des Betriebsdefizits leisten.

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