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Nadine Hiess - gestellt zur StVV am 22.09.2016
Beschlussentwurf:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, aktives Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen zu werden und der AGNH bis zum 31. Oktober 2016 förmlich beizutreten. Die AGNH ist ein Netzwerk, das die Städte und Gemeinden darin unterstützt, ihren Fuß- und Radverkehr zu fördern.
Begründung:
Die Mitgliedschaft in dieser Arbeitsgemeinschaft ist ganz im Sinne der Stadt Taunusstein und kommt dem Ziel der Entlastung unserer Straßen von Kfz-Verkehr entgegen. Im VEP stellt der Aufbau einer durchgängigen und sicheren Radinfrastrukur eine Maßnahme mit mittlerer bis überwiegend hoher Priorität dar.
Ende Juli 2016 hat der hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir alle Bürgermeister und Landräte in Hessen angeschrieben und eingeladen, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) zu werden.
Der Beitritt ist kostenlos. Lediglich ist die Unterstützung der Leitlinien (Anlage 1), dass die Förderung der Nahmobilität integraler Bestandteil des kommunalen Verkehrssystems ist und die häufig zu starke Fokussierung auf den motorisierten Individualverkehr zugunsten der Nahmobilität zu verändern ist, durch politischen Beschluss zu bekräftigen.
Kommunen, die bis zum 31. Oktober 2016 beitreten, gelten offiziell als Gründungsmitglied und haben so Zugang zu einem umfangreichen Netzwerk und vielen Hilfestellungen. So zum Beispiel profitieren sie von Veranstaltungen und Facharbeitskreisen, Pilotprojekten, gemeinsamer Öffentlichkeitsarbeit und gegenseitiger Unterstützung.
Die Landesregierung stellt den Kommunen auf der Homepage der AGNH u.a. in Aussicht: "Mit der AGNH möchte das Land insbesondere den effizienten Erfahrungsaustausch fördern, konkrete Beratung und Hilfestellungen bieten und die Öffentlichkeitsarbeit stärken. Dabei stehe auch die bundesweite Vernetzung und die Bereitstellung exklusiver Informationen im Fokus."
Dieser Erfahrungsaustausch zwischen den Kommunen kann auch für Taunusstein nur von Vorteil sein.
Anlage 1 Leitlinien der AGNH
LEITLINIEN FÜR DIE ARBEITSGEMEINSCHAFT NAHMOBILITÄT HESSEN
Folgende Leitlinien prägen die Arbeit der AGNH
1. Nahmobilität ist ein integraler Bestandteil des Verkehrssystems. Die Stärkung der Nahmobilität mit dem Fahrrad und zu Fuß ist ein zentrales Element der Mobilitätspolitik in Hessen.
2. Die Förderung der Nahmobilität ist ein wichtiger Baustein des verkehrsträgerübergreifenden Programmes „Mobiles Hessen 2020“. Ein Ziel des Programmes ist es, den Anteil des ÖPNV, des Fahrrades, und des Zu- Fuß-Gehens am Modal Split in Hessen zu erhöhen.
3. Gemeinsam mit interessierten hessischen Kommunen und Kreisen sollen Projekte und Maßnahmen entwickelt werden, um die häufig zu starke Fokussierung der Verkehrsinfrastruktur in den Städten und Gemeinden auf den motorisierten Individualverkehr zugunsten der Nahmobilität zu verändern.
4. Bei der Förderung der Nahmobilität wird das Gesamtsystem aus Infrastruktur, Kommunikation, Kultur und Service betrachtet. Dies erfordert die Bereitstellung finanzieller Mittel und qualifizierter personeller Ressourcen in sehr unterschiedlichen Bereichen.
5. Ziel des umfassenden Förderansatzes ist es, die infrastrukturellen, rechtlichen und kulturellen Rahmenbedingungen des Rad- und Fußverkehrs zu verbessern.
6. Der Rad- und Fußverkehr kann einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen liefern (u.a. Klimaschutz, Lärmschutz, Gesundheitsförderung). Dieser Beitrag kann und soll durch einen Ausbau der Nahmobilität erhöht werden.
7. Insbesondere die Verlagerung von Fahrten im Kurzstreckenbereich bis zu zehn Kilometern vom Pkw auf den Rad- und Fußverkehr sowie die Kombination mit dem öffentlichem Verkehr stehen im Mittelpunkt der Arbeit der AG Nahmobilität.
8. Die Steigerung des Rad- und Fußverkehrs am Gesamtverkehr ist unmittelbar mit der weiteren Entwicklung attraktiver Städte und Gemeinden in Hessen verbunden. Aber auch bei der Gestaltung des ländlichen Raumes spielt das Fahrrad eine wichtige Rolle.
9. Nahmobilität leistet unmittelbar einen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge, denn durch Bewegungsmangel verursachte Erkrankungen werden durch eine zunehmende Nahmobilität reduziert.
10. Durch den Ausbau der Nahmobilität kann die Alltagsmobilität sehr verschiedener Nutzergruppen gesichert und gesteigert werden.
11. Voraussetzung für eine zügige, sichere und komfortable Nahmobilität für alle Nutzergruppen ist eine geeignete Infrastruktur.
12. Die bessere Verknüpfung mit dem Öffentlichen Verkehr sowie die in Hessen weitgehend kostenlose Fahrradmitnahme in Bus und Bahn sind wichtige Bausteine zur Förderung der Nahmobilität.
13. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit – insbesondere im Bereich der Nahmobilität – wird sich die hessische Landesregierung dafür einsetzen, dass die Straßenverkehrsordnung auf Bundesebene dahingehend geändert wird, dass den Kommunen eine erleichterte Einführung von Tempo 30 ermöglicht wird.
14. Die individuelle Verkehrsmittelwahl geschieht nicht ausschließlich aufgrund rationaler Erwägungen. Eine erfolgreiche Radverkehrsförderung wird daher auch emotionale Kampagnen zur Herausbildung einer Kultur der Nahmobilität beinhalten.
15. Bei allen Maßnahmen zur Förderung der Nahmobilität wird die Barrierefreiheit berücksichtigt, um den Belangen mobilitätseingeschränkter Menschen gerecht zu werden
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