Parkplätze auf der Eisernen Hand - Wasserschutzzone II

Kleine Anfrage

Jens Stephan - gestellt zur StVV am 22.09.2016

Mit DRS 09/311 „Öffnung Parkplatz Eiserne Hand“ hat die Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2009 mehrere Beschlüsse zur zeitnahen Wiederöffnung des Parkplatzes unter Ausschluss von LKW und Campingautos gefasst, u. a. beim Regierungspräsidium in Darmstadt darauf hinzuwirken, dass die Festsetzung der Wasserschutzzone II (hier erfolgt u.a. die Gewinnung von Trinkwasser aus dem Schläferskopfstollen) in diesem Bereich überdacht und eventuell verändert wird.

Mit DRS 10/187 stellte die Stadtverordnete Roswitha Bausch die Kleine Anfrage, welche Vorschläge die Verwaltung machen könne, um eine Nutzung des Parkplatzes Eisernen Hand für den touristischen Ausflugsverkehr weiter zu ermöglichen, weil ein Nutzungsverbot den Bürgern besonders schwer zu vermitteln sei.

Darauf hin wurde durch den Magistrat am 05.08.2010 bekannt gegeben, dass auf Grund der wasserrechtlichen Genehmigungen der frühere Parkplatz in dieser Form nicht mehr für die Nutzung freigegeben werden kann und ein Umbau mit geschätzten Kosten von 300.000 EUR von der Stadt zu tragen wäre. Dies wieder mit dem Hinweis, dass sich das im Eigentum von Hessen-Forst stehende Grundstück in der Wasserschutzzone II befinde.

Im Wiesbadener Kurier am 09.09.2016 wurde das frühere Geschehen betrachtet. Dabei fand sich auch der Hinweis auf den unmittelbar angrenzenden Parkplatz, der heute von Beuchern des Restaurants Waldgeist benutzt wird.

Deshalb ergeben sich folgende Fragen:

1. Welche Aktivitäten und Ergebnisse auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2009 gab / gibt es bzgl. der angestrebten Änderung der Wasserschutzzone II für das Gelände des früheren Parkplatzes Eiserne Hand?

2. Liegt der Parkplatz des Restaurants Waldgeist gleichfalls in der Wasserschutzzone II ?

3. Ist dem Magistrat bekannt, ob damit gerechnet werden muss, dass die Nutzung des Parkplatzes hier auf Grund der Wasserschutzzone eingeschränkt werden wird oder liegen hier andere Voraussetzungen, ggf. auch Auflagen zum Umbau aus wasserschutzrechtlichen Gründen, vor?

 



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