Was macht ein HAUPTAMTLICHER besser als ein "ehrenamtlicher" ?

Ihre EMail an uns:

"Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind nicht von der CDU "geimpft " worden!!!

Toll, sozial ist es wohl Steuergelder der Bürger zu verschwenden, indem man einen hauptamtlichen 1. Beigeordneten anschafft!
WAS MACHT EIN HAUPTAMTLICHER besser als ein "ehrenamtlicher" ?

Verraten, Sie mir bitte, wie ich es als normaler Arbeitnehmer es schaffe, schon nach 4 Jahren eine solch hohe Rente/Pension zu erreichen?“

Unsere Antwort an Sie:

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Zuschrift und für Ihr Interesse an der Taunussteiner Kommunalpolitik.

Der wichtigste Unterschied zwischen einem hauptamtlichen und einem ehrenamtlichen Ersten Stadtrat besteht darin, dass ein Hauptamtlicher den dienstlichen Aufgaben seine ganze Arbeitskraft widmen kann, während ein Ehrenamtlicher in der Regel einem normalen Beruf nachgeht und nur in sehr begrenztem Umfang für die Stadt tätig werden kann. Ein Hauptamtlicher hat einen eigenen Verantwortungsbereich in der Verwaltung und ist gegenüber den Beschäftigten in seinem Fachbereich weisungsbefugt. Dadurch erhält ein Hauptamtlicher Einblicke in das Verwaltungsgeschehen, die einem Ehrenamtlichen verborgen bleiben.

Nach Ende seiner Dienstzeit erhält ein Hauptamtlicher für maximal sechs Monate ein Übergangsgeld in Höhe des letzten Gehalts. Das Übergangsgeld verringert sich bzw. fällt ganz weg, wenn der ausgeschiedene Beamte eine neue Tätigkeit aufnimmt und dabei entsprechende Einkünfte erzielt.

Nach einer Amtszeit von sechs Jahren erwirbt der Hauptamtliche Versorgungsansprüche. Das daraus resultierende Altersruhegeld wird jedoch nicht mit dem Ausscheiden aus dem Amt, sondern erst mit dem Eintritt in den Ruhestand bei Erreichen der Altersgrenze fällig. Anders lautende Darstellungen sind falsch. Insbesondere ist es nicht richtig, dass ein hauptamtlicher Erster Stadtrat bereits nach vier Jahren Amtszeit mit dem Tag seines Ausscheidens Anspruch auf eine lebenslängliche Pension erhält.

Wir teilen übrigens Ihre Meinung, dass die Bezüge und die Versorgung von Politikern insgesamt reformbedürftig sind. Uns sind besonders die Nebeneinkünfte ein Dorn im Auge, weil mit den Nebeneinkünften die Gefahr verbunden ist, dass Politiker sich von Interessengruppen abhängig machen und sich nicht mehr ihren Wählerinnen und Wählern verpflichtet fühlen. Das ist allerdings eine Angelegenheit, die wir nicht auf Taunussteiner Ebene lösen können.

Unter den besonderen Verhältnissen in Taunusstein halten wir einen hauptamtlichen Ersten Stadtrat aus folgenden Gründen für notwendig und sinnvoll.

1. Der Hauptamtliche ist notwendig, damit die Parlamentsmehrheit auch im Magistrat über eine Mehrheit verfügt. Ohne den Hauptamtlichen hätte die Parlamentsmehrheit im Magistrat nur 7 von 14 Sitzen. In diesem Fall gäbe die Stimme des Bürgermeisters den Ausschlag. Der Bürgermeister könnte damit Vorgaben der Parlamentsmehrheit konterkarieren. Die Folge wären unklare politische Verhältnisse, bei denen viele für Taunusstein wichtige Vorhaben nicht umgesetzt werden können.

2. Der Hauptamtliche ist legitim. Die Hessische Gemeindeordnung lässt die Möglichkeit zur Bestellung eines Hauptamtlichen ausdrücklich zu.

3. Der Hauptamtliche ist nicht so teuer wie behauptet. Die Mehrkosten im Vergleich zu einem Fachbereichsleiter, dessen Stelle vakant ist und nicht besetzt werden muss, betragen ca. 30.000 Euro. Die immer wieder ins Feld geführten 200.000 Euro oder mehr sind an den Haaren herbeigezogen.

4. Hauptamtliche gibt es auch anderswo, zum Beispiel in Oestrich-Winkel, das viel weniger Einwohner hat als Taunusstein. Dort lobt die CDU die Erfahrungen mit dem Hauptamtlichen.

5. Auch die CDU würde einen Hauptamtlichen akzeptieren, wenn er ihr nutzt. In Gesprächen zwischen Vertretern der CDU und den Grünen wurde uns klipp und klar gesagt, dass die Grünen bei einer Koalition mit der CDU einen Hauptamtlichen bekommen könnten.

Sehr geehrter Herr ..., bei allem Unmut über das Verhalten und die ungerechte Vergütung eines Teils der Politiker bitte ich Sie, die Frage eines hauptamtlichen Ersten Stadtrats auf einer informierten und sachlichen Grundlage zu prüfen. Möglicherweise kommen Sie dann zu einem anderen Ergebnis. Ganz unabhängig davon stehen wir Ihnen für Fragen zu diesem und anderen Themen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen



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