Gesundheitsminister Kai Klose: Wertschätzendes Signal an die Altenpflegekräfte
12.07.2020
Am Donnerstag, den 02.07.2020, konnte nun erstmals die Stadtverordnetenversammlung wieder in großer Besetzung starten. 36 von 45 Mandatsträgern trafen sich dazu in der Silberbachhalle in Taunusstein-Wehen, diskutierten Sachthemen und fassten wichtige Beschlüsse.
Dem waren vielfältig Diskussionen und Streit zwischen den Fraktionen vorausgegangen, wann und wie getagt werden könne. Einer anberaumten Sitzung, zu der weniger als für die Beschlussfähigkeit erforderlichen 23 Vertretern erschienen, sollte sogar unmittelbar eine weitere Sitzung folgen, die dann mit weniger als diesen 23 Mandatsträgern in jedem Fall beschlussfähig sein würde. So die Einladung durch den Stadtverordnetenvorsteher, der sich auf eine Hausmitteilung der Verwaltung bzw. des Bürgermeisters stützte.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat schon länger klar die Position vertreten, dass bei Beachtung der erforderlichen Auflagen und eines Hygienekonzeptes auch mit mindestens 23 Vertretern in einer geeigneten Halle getagt werden könne und auch solle, denn wir bewerten das Recht jedes einzelnen Mandatsträgers sein Amt auch ausführen zu können als überaus hoch.
Völlig selbstverständlich ist dabei auch, dass all die Mandatsträger, die eine Gefährdung für sich selbst, für ihre Familie oder andere als gegeben ansehen, natürlich aus eigener Entscheidung der Sitzung fernbleiben können.
Auch hatte sich die Fraktion von Beginn an zu einer Pairing-Lösung mit 23 Mandatsträgern bereiterklärt.
Diese Position stieß insbesondere bei den Fraktionen von FWG und CDU auf völlige Ablehnung, dabei wurden wir Grüne sogar beschuldigt, wissentlich die Gefährdung der Gesundheit der Betroffenen in Kauf zu nehmen.
Stattdessen wollte man sich eines Verfahrens bedienen, die Zahl auf 10 bzw. 11 Mandatsträger zu reduzieren, was zwar der Größe des Notparlamentes entsprechend des §51 der HGO entspricht, aber als „normale“ Stadtverordnetenversammlung geplant war. Denn ein Notparlament hat nur eingeschränkte Rechte, besonders dringliche Angelegenheiten zu behandlen.
Diesem Vorgehen haben wir, die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen“ nicht zugestimmt.
Auch die Form der Einladung gab Anlass zur Beanstandung, weil sie der Hessischen Gemeindeordnung widerspricht.
Diese Feststellung wurde bereits vor Sitzungsbeginn im Ältestenrat vorgetragen und hätte damit ausreichend Raum geboten, dem ordentlichen Verfahren zu folgen.
Stattdessen bemühten sich Bürgermeister, FWG und CDU die Grünen als die Schuldigen darzustellen und initiierten einen Sitzungsabbruch.
Inzwischen hat sich gezeigt, dass die Beanstandungen der Grünen völlig zu Recht erfolgt sind.
Man kann eben auch in Zeiten der Corona-Krise durch Absprachen und Vereinbarungen nicht geltendes Recht außer Kraft setzen.
Es bedurfte klar der Feststellung der nicht gegebenen Beschlussfähigkeit, der Vertagung und einer folgenden Einladung zu einem weiteren Sitzungstermin. Etwas, was ein normales, HGO konformes Verfahren ist und auch kein Problem dargestellt hätte.
Dazu hätte es keines solchen Theaters bedurft.
Interessant bleibt, wer die Akteure waren bzw. sind, und welche Ziele damit verfolgt werden. Auch hat sich „natürlich“ niemand für seine Beschimpfungen und sogar Drohungen gegenüber den Grünen entschuldigt, auch nicht, nachdem die klaren Fakten nun auf dem Tisch liegen.
Wie dies in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, zeigen aber unter anderen zwei Leserbriefe, die im Wiesbadener Kurier vom 03.07.2020 veröffentlicht wurden, die wir hier wiedergeben wie auch nachstehend die zwei Textauszüge aus den Kommentaren zur Hessischen Gemeindeordnung.
Wir Grünen haben dieses Thema nun als "Erfahrung" abgehakt und uns schon in der Sitzung mit Energie den eigentlichen Sachthemen zugewandt, die wir voranbringen wollen.
Hier noch die Textauszüge aus den Kommentaren zur HGO:
Kommentar Schneider/Dreßler
"Die Einladung zur zweiten Sitzung kann erst erfolgen, nachdem die erste Sitzung an der Beschlussunfähigkeit gescheitert ist. Es ist daher nicht zulässig, unter der Bedingung der Beschlussunfähigkeit der Gemeindevertretung diese gleichzeitig zu einer sich unmittelbar anschließenden zweiten Sitzung einzuladen (vgl.Demo 1984 S 59)."
Kommentar Rauber, Rupp, Stein, Schmidt, Bennemann, Euler, Ruder, Stöhr u.a.:
„Zu dieser zweiten Sitzung darf aber nicht vorsorglich – insbesondere wenn eine Beschlussunfähigkeit erwartet wird – bereits mit der Einberufung zur ersten Sitzung geladen werden.“ „Das Gesetz geht nämlich von folgender verfahrensrechtlicher Reihenfolge aus: Zuerst muss eine Angelegenheit wegen Beschlussunfähigkeit zurückgestellt worden sein. Erst dann darf zu einer zweiten Sitzung eingeladen werden.“
Hier geht es zum "GRÜNTalk"
Eine neue Live-Webcast-Reihe der hessischen GRÜNEN
02.02.2021, 19:00 Uhr Insta-Live mit Katrin Göring-Eckardt
03.02.2021, 19:00 Uhr Digitaler Neujahrsempfang mit Ricarda Lang, Anna Lührmann, Annette Reineke-Westphal und Günter Linke
Die Digitalisierung in der Landwirtschaft soll dadurch umwelt- und klimaverträgliche Anbaumethoden unterstützen, das Tierwohl steigern, das Management optimieren und damit zum Erhalt der heimischen Landwirtschaft beitragen“, sagte Landwirtschaftsministerin Priska Hinz in Wiesbaden.
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Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Finanzminister Michael Boddenberg teilen mit:„Das Land hat sich entschlossen, im Bundesrat tätig zu werden und auf eine entsprechende Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes hinzuwirken“.
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wirtschaft.hessen.de/presse/pressemitteilung/foerderung-von-elektromobilitaet