Grundsteuererhöhung

Ihre Nachricht an uns:

Sehr geehrter Herr Jonas,

mit Erschrecken habe ich leider feststellen müssen, das die ach so bürgerfreundliche Stadt Taunusstein (mit Ihrer tatkräftigen Unterstützung) für das Jahr 2013 die Hebesätze bei der Grundsteuer erneut und nicht nur geringfügig erhöht hat. Bereits im Kalenderjahr 2012 wurde der Hebesatz um beträchtliche 25 % angehoben.

Ich frage mich mit größter Besorgnis, wo das noch hinführen soll. Nur weil die Stadt ihre Ausgaben-Politik nicht im Griff hat, werden – mit tatkräftiger Unterstützung der politisch Verantwortlichen - massiv die Bürger zur Kasse gebeten. Im Vergleich zu dem Kalenderjahr 2011 habe ich nun ca. 16 % mehr an Grundsteuer zu zahlen. Mir ist bisher leider noch kein Arbeitnehmer oder auch Vermieter oder Kapitalanleger begegnet, der innerhalb dieser kurzen Zeitspanne seine Einkünfte um diesen enormen Prozentsatz steigern konnte.

Kurioserweise waren – bei allen sonstigen Rivalitäten zwischen den politischen Parteien – bei der Frage dieser Gebührenerhöhung offensichtlich (fast) alle politischen Parteien der gleichen Meinung. Diese Politik geht vollständig am Bürgerwillen vorbei. Ich darf Sie deshalb bitten, zumindest einen Versuch zu unternehen, diese wucherartige Gebührenerhöhung auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Falls diese Politik der jährlichen Gebührenerhöhung fortgeführt werden soll, bitte ich um eine entsprechende Information.

Für diesen Fall muss ich mir überlegen, wie lange ich mir aus finanziellen Gründen den Wohnort Taunusstein noch leisten kann. Ich habe leider keine Möglichkeit meine Einnahmen durch Gebührenerhöhungen oder ähnliches zu erhöhen. Ich habe nicht den Eindruck, dass ich alleine von dieser Problematik betroffen bin.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen und eine Antwort, wie die politisch Verantwortlichen hier gedenken weiter zu verfahren.

Mit freundlichen Grüßen

Unsere Antwort an Sie:

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihr Interesse an den Angelegenheiten der Stadt Taunusstein, von denen Sie als Steuern zahlender Bürger unmittelbar berührt sind. Wir verstehen Ihren Unmut über die jüngste Erhöhung der Grundsteuer. Dennoch möchten wir Sie in Anbetracht der finanziellen Gesamtsituation der Stadt für die notwendige Erhöhung um Verständnis bitten.

Der Hebesatz der Grundsteuer B wurde im Haushaltsjahr 2012 von 295 Punkten auf 320 Punkte angehoben, im Haushaltsjahr 2013 auf 340 Punkte. Dies entspricht einer prozentualen Erhöhung um 15,3 % in zwei Schritten bezogen auf das Ausgangsjahr 2011. Die Mehreinnahmen der Stadt gegenüber 2011 werden auf 450.000 Euro geschätzt. Bei ca. 13.000 Taunussteiner Haushalten ergibt sich eine Mehrbelastung von durchschnittlich ca. 35 Euro pro Haushalt und Jahr. Die Belastung ist individuell unterschiedlich in Abhängigkeit vom Einheitswert der Immobilie.

Der Beschluss zur Anhebung der Grundsteuer wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 22.11.2012 mit 35 Ja-Stimmen und drei Gegenstimmen bei sechs Enthaltungen gefasst. Vorausgegangen waren ausführliche Beratungen im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss. Die große Mehrheit, mit der der Beschluss gefasst wurde, lässt erkennen, dass sich die Stadtverordneten hinsichtlich der Notwendigkeit einer Anhebung fraktionsübergreifend zum großen Teil einig waren.

Tatsächlich war eine Anhebung der Grundsteuer in Anbetracht der finanziellen Gesamtsituation der Stadt Taunusstein leider nicht zu vermeiden. Die Stadt hat inzwischen Verbindlichkeiten in Höhe von 71,284 Mio. Euro angehäuft (Stand 30.09.2012, neuere Zahlen liegen noch nicht vor). Der Schuldenstand wuchs in den Jahren seit 2008 kontinuierlich an. Nur mit einschneidenden Maßnahmen, zu denen unter anderem auch die Grundsteuererhöhung gehört, konnte die Stadtverordnetenversammlung den zusätzlichen Fehlbetrag des Jahres 2013, der in der Vorlage des Kämmerers mit 9,114 Mio. Euro vorgesehen war, auf 6,900 Mio. Euro begrenzen.

Ursächlich für die finanzielle Misere der Stadt sind nach meiner Einschätzung als Vorsitzender des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses folgende Faktoren.
Die Tendenz der Gesetzgeber auf übergeordneten politischen Ebenen, also des Bundes und des Landes Hessen mit ihren jeweils CDU-geführten Regierungen, die Städte und Gemeinden mit zusätzlichen Aufgaben zu belasten, ohne sie mit den entsprechenden Zuweisungen aus Steuereinnahmen auszustatten. Als Beispiel dafür mag der gesetzlich vorgeschriebene Ausbau der Krippenplätze gelten.Die seit 2008 anhaltende Finanzkrise, die zu einem Rückgang der Steuereinnahmen geführt hat.Die ungebremste Ausgabenpolitik des amtierenden Kämmerers. Die Investitionen liegen im Jahr 2013 mit 6,533 Mio. Euro um mindestens zwei Mio. Euro über dem Niveau, das für eine solide Politik des Substanzerhalts, die uns in Zeiten einer Krise einzig angemessen erscheint, erforderlich wäre. Dies ist von unserer Fraktion immer wieder kritisiert worden.

Nach Überzeugung unserer Fraktion reichen einzelne Sparmaßnahmen nicht mehr aus, um die Haushaltssituation nachhaltig zu verbessern. Vielmehr müssen alle denkbaren Wege zur Haushaltssanierung beschritten werden. Dazu gehören:
Intervention auf Bundes- und LandesebeneVerbesserung der Erträge u.a. (leider) auch durch SteuererhöhungenReduzierung der AusgabenEine effizientere Verwendung der eingesetzten Mittel

Ohne eine Verbesserung der Erträge wäre eine Haushaltssanierung nicht möglich. Entscheidend für eine ausgewogene und erfolgversprechende Vorgehensweise ist jedoch, dass Steuererhöhungen nicht das einzige Mittel der Haushaltssanierung sein dürfen. Dies wäre nach unserer Auffassung ein Betrug am Bürger! Deshalb haben wir uns in den Haushaltsberatungen sehr für eine Reduzierung der Ausgaben eingesetzt und auch in diesem Bereich einige substantielle Fortschritte erzielen können.

Würde die Stadt Taunusstein die Sanierung des Haushalts nicht aus eigener Kraft vorantreiben, so wäre die Alternative eine Teilnahme am Kommunalen Schutzschirm des Landes Hessen. In diesem Fall wäre mit Auflagen zu rechnen, die sich vermutlich drastischer auswirken würden als die jetzt beschlossenen Maßnahmen. So musste z.B. im benachbarten Bad Schwalbach, das am Schutzschirmprogramm des Landes Hessen teilnimmt, die Grundsteuer B von 320 auf 380 Punkte erhöht werden. Andere Kommunen sind inzwischen bei Hebesätzen von 500 Punkten und darüber angelangt.

Solche Entwicklungen wollen wir für Taunusstein unbedingt vermeiden. Dazu müssen wir uns den Haushaltsrealitäten der Stadt stellen und Beschlüsse fassen, mit denen wir angemessen auf die derzeitige Schieflage reagieren. Für diese Maßnahmen bitten wir Sie um Verständnis und Unterstützung. In Anbetracht der Gesamtsituation empfinden wir die Erhöhung der Grundsteuer als unvermeidbar und angemessen. Es würde uns freuen, wenn Sie diese Einschätzung nachvollziehen könnten.

Mit freundlichen Grüßen,
--
Stadtverordnetenfraktion
Bündnis 90 / Die Grünen

Günter Linke

 

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