Braucht Taunusstein einen Hauptamtlichen Stadtrat?

Ihre EMail an uns:

„Taunusstein brauchte die ganzen Jahre unter der CDU keinen Stadtverordneten, wieso brauchen wir jetzt unter Rot / Grün einen Stadtverordneten?"

"Desweiteren glaube ich, wäre das damit eingespare Geld für die stadtentwicklung von Taunusstein besser angelegt!' 

Unsere Antwort an Sie:

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Email. Ich möchte versuchen, Ihnen umfassend darauf zu antworten.

Bündnis 90 / Die Grünen haben sich bisher nicht öffentlich über das Bürgerbegehren gegen einen hauptamtlichen Ersten Stadtrat in Taunusstein geäußert. Wir wollten abwarten, bis uns die Gutachten vorliegen, die die Stadtverwaltung bei den kommunalen Spitzenverbänden des Hessischen Städtetags und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes sowie bei einem Rechtsanwaltsbüro angefordert hat, damit wir uns dazu eine fundierte Meinung bilden können.

Die Gutachten liegen nun vor und besagen mehrheitlich, dass das Bürgerbegehren rechtlich unzulässig ist. Dabei stimmen die beiden Gutachten des Hessischen Städtetags und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes sowohl im Ergebnis als auch in den Begründungen exakt überein. Für uns ist das Urteil dieser anerkannten Fachinstitutionen maßgeblich. Unsere Fraktion wird deshalb bei der anstehenden Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung entsprechend votieren. Auf Wunsch lassen wir Ihnen die Gutachten gerne zukommen, damit Sie sich persönlich von der Richtigkeit unserer Auffassung überzeugen können. Sie können die Gutachten ab morgen auch auf unserer Homepage einsehen.

Von der Frage der rechtlichen Zulässigkeit zu trennen ist die Frage der politischen Notwendigkeit.

Wir halten einen hauptamtlichen Ersten Stadtrat für Taunusstein für notwendig, um die Mehrheitsverhältnisse nach der Kommunalwahl auch im Magistrat abzubilden. Wie Sie sicherlich wissen, entspricht die Stadtverordnetenversammlung in etwa dem "Parlament" und der Magistrat in etwa der "Regierung" einer Gebietskörperschaft. In der Stadtverordnetenversammlung haben die Wählerinnen und Wähler eine neue Mehrheit in die Verantwortung gewählt. Im Magistrat hat aber noch die alte Koalition das Sagen und macht der Parlamentsmehrheit das Leben nach Kräften schwer. Mit dieser Situation ist das Risiko verbunden, dass die politischen Entscheidungen der Parlamentsmehrheit zögerlich oder mit Einschränkungen umgesetzt werden.

Wir halten es daher für legitim, die Mehrheitsverhältnisse im Magistrat durch die Wahl eines hauptamtlichen Ersten Stadtrats denen im Parlament anzupassen. Die hessische Gemeindeordnung lässt diese Möglichkeit ausdrücklich zu. Auch in anderen Städten wird davon häufig und gerne Gebrauch gemacht, so z.B. auch in unserer Nachbarschaft in Oestrich-Winkel, das mit 15.000 Einwohnern viel kleiner ist als Taunusstein und einen hauptamtlichen Stadtrat aus den Reihen der CDU hat.

Sehr geehrter Herr ..., wir würden uns freuen, wenn wir Sie davon überzeugen konnten, dass ein hauptamtlicher Erster Stadtrat nichts so Schreckliches ist, wie es das Bürgerbegehren gerne glauben machen möchte. Wir sind der Auffassung, dass sich die Kosten sehr schnell als lohnend darstellen können, wenn mit Hilfe des hauptamtlichen Ersten Stadtrats eine gute und konstruktive Politik umgesetzt werden kann.

Für Fragen zu diesem und zu jedem anderen Taunusstein betreffenden Thema stehen wir Ihnen gerne auch weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Bündnis90/Die Grünen
Ortsverband Taunusstein

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